Eigenleistungen mit Risiken und Nebenwirkungen

Ratgeber Bauen: Aus diesen vier Gründen kann die Muskelhypothek bedenklich sein

(djd). Wenn ein Häuslebauer nicht gerade mit zwei linken Händen auf die Welt gekommen ist, wird er versuchen, durch Eigenleistungen seine Baukosten zu senken. Denn jede Handwerkerstunde kostet bares Geld. Mit der „Muskelhypothek“ kann man einiges sparen. Allerdings sollten Vorteile und Risiken von Eigenleistungen gut überlegt sein. Hier die wichtigsten vier Punkte:

– Fähigkeiten nicht überschätzen

Angehende Hausbesitzer sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Wer handwerklich durchschnittlich begabt ist, kann sich Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Tapezieren und Fliesen unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern dagegen deutlich mehr Kenntnisse in der Ausführung. „Die Rohinstallation der Haustechnik sollte immer ein Fachmann übernehmen, wenn der Bauherr keine Spezialkenntnisse hat“, warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Im Schadensfall, wie etwa einem Brand, könne es sein, dass die Versicherung nicht zahle, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt sei.

– Eigenleistung kann zu Verzögerungen im Bauablauf führen

Bei der Erbringung von Eigenleistungen im Bauablauf müssen die vom beauftragten Unternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst nach Abschluss einer vorherigen Arbeit erbracht werden. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. „Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er auch schadensersatzpflichtig werden“, so Haas.

– Bei Mängeln droht Verlust der Gewährleistungsansprüche

Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb vertraglich so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen – die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss.

– Ausreichender Schutz für Bauhelfer

Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern.

Je später, desto teurer

Bei einer baubegleitenden Qualitätskontrolle werden Mängel rechtzeitig bemerkt

(djd). Die anhaltende Niedrigzinsphase macht’s möglich: In Deutschland erfüllen sich wieder mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden. Die Kehrseite der Medaille: Baufirmen können sich vor Aufträgen kaum retten, häufig leidet darunter die Sorgfalt. Richtig teuer wird schlampige Arbeit für den Bauherren, wenn ein Fehler erst sehr spät oder womöglich erst nach Fertigstellung des Hauses bemerkt wird. Je später die Entdeckung des Mangels, desto aufwendiger ist in der Regel die Behebung. Dagegen können sich Bauherren mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle schützen.

Baumängel schnell entdecken und beheben lassen

Bei der Qualitätskontrolle wird die Baustelle in verschiedenen Bauphasen von einem Bausachverständigen im Rahmen einer Begehung vor Ort auf Mängel und Ausführungsfehler überprüft. „Durch die erfahrenen Baugutachter können schon während der Bauzeit versteckte Baumängel entdeckt und umgehend durch die verantwortlichen Handwerker behoben werden“, erklärt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Die direkte Baubegleitung und Bauprüfung der einzelnen Gewerke durch den Bauexperten trage dazu bei, eine hohe Ausführungsqualität zu gewährleisten und Nachlässigkeiten von Handwerkern aufzudecken. Je nachdem, wie umfangreich das Bauvorhaben ist, gibt es üblicherweise zwischen drei und fünf Begehungen. Die Schutzgemeinschaft etwa kooperiert dabei mit dem Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau (VQC), einer der größten und erfahrensten Prüfinstitutionen im Baugewerbe. Während der Begehungen durch einen VQC-Ingenieur wird das Haus systematisch vom Keller bis zum Dach durchgecheckt. „Sollten Verarbeitungsmängel auftreten, müssen diese erst fachgerecht abgearbeitet werden, bevor es das Qualitätszertifikat gibt, das die erfolgreiche Prüfung und mangelfreie Ausführung des Hauses bescheinigt“, so Haas. Mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de.

Energieeffizientes Bauen: Verarbeitung der Baustoffe wird komplexer

In Sachen Energieeffizienz sollen moderne Häuser heute ehrgeizige Werte erreichen. Dabei kommen moderne Baustoffe und Anlagen zum Einsatz. Ihre Verarbeitung ist jedoch komplexer geworden und verlangt eine enge Kooperation der einzelnen Gewerke am Bau. Kommt es in diesem Zusammenhang zu Fehlern, können die angestrebten Energiewerte eventuell nicht erzielt werden. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kann auch hier rechtzeitig eingreifen, Fehler aufdecken und sachverständig benennen. Der Bauunternehmer wird umgehend informiert und kann den Mangel auch im eigenen Interesse beheben.

Die fünf größten rechtlichen Risiken

Studie: Wo kann man besonders schnell in einen juristischen Streit geraten?

(djd). Unstimmigkeiten und Reibereien im Beruf und im privaten Alltag eskalieren öfter zu ausgewachsenen Rechtsstreitigkeiten. Aber wo lauert für Verbraucher die größte Gefahr, in eine juristische Auseinandersetzung zu geraten? Roland Rechtsschutz hat aus allen Leistungsfällen des Jahres 2018 die fünf größten Risiken ermittelt.

1. Verträge: Von der Flugbuchung bis zum Autokauf

Der Klick im Online-Shop, die Buchung des nächsten Urlaubs oder auch der Kauf des neuen Wagens – beim Abschluss von Verträgen läuft nicht immer alles nach Plan. Die Bandbreite an Risiken ist hoch. Häufig ist bei solchen Problemen rechtliche Hilfe notwendig.

2. Arbeit: Krach mit dem Chef oder den Kollegen

Ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis, Mobbing durch den Büronachbarn oder die Kündigung: Gründe, sich mit Vorgesetzten oder Kollegen zu streiten, gibt es viele. Meist landen diese Fälle früher oder später vor Gericht – und lassen sich oft nur mit Rechtsbeistand klären. Die Anwalts- und Gerichtskosten etwa bei einer Kündigung sind für Arbeitnehmer oft nicht aus eigener Kraft zu stemmen. Zudem muss bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst tragen – auch der Gewinner. Mit einem Berufs-Rechtsschutz ist man vor diesem Risiko geschützt.

3. Verkehr: Blitzer-Foto, Knöllchen und Co.

Der Straßenverkehr birgt einiges an Ärgerpotenzial. Für Autofahrer geht es dabei häufig um Bußgelder oder den Führerscheinentzug wegen überhöhter Geschwindigkeit. Besonders kritisch wird es aber, wenn sich ein Autofahrer nach einem Unfall zu schnell vom Ort des Geschehens entfernt: Hier droht nicht nur eine Geldbuße, sondern eine Strafanzeige. Der Verkehrs-Rechtsschutz von Roland etwa sichert im Übrigen auch den ruhenden Verkehr ab, etwa wenn man sich mit einem falsch geparkten Wagen ein Knöllchen einhandelt.

4. Wohnen: Zoff mit Nachbarn und Vermietern

Zoff zwischen Nachbarn und zwischen Mietern und Vermietern ist alltäglich: Mal geht es um zu laute Musik, mal um das Haustier in der Mietswohnung. Oft hilft bei solchem Zank eine Mediation unter Mitwirkung der Beteiligten, um die Wogen zu glätten und ein friedliches Miteinander nach der Konfliktlösung zu ermöglichen.

5. Schadenersatz: Von Zahnkrone bis Hundebiss

Die Zahnkrone bereitet schmerzhafte Probleme oder Nachbars Bello hat zugebissen: Wer als Geschädigter Schadenersatzforderungen durchsetzen will, braucht oft rechtlichen Beistand oder muss vor Gericht ziehen. Dann kommen zum Ärger auch noch hohe Rechnungen für das Verfahren hinzu. Eine preiswertere und nervenschonende Alternative stellt auch hier eine außergerichtliche Streitschlichtung etwa per Mediation dar.

Sparen durch Umschulden

Durch einen Bankwechsel können Immobilienbesitzer viel Geld sparen

(djd). Das Ende der bisherigen Zinsbindung ist in Sicht, das Ende der Restschuld hingegen noch lange nicht – was also tun? Für alle Immobilienfinanzierer stellt sich früher oder später diese Frage. Das Fortführen der Baufinanzierung bei der bisherigen Bank, die sogenannte Prolongation, scheint für viele Hausbesitzer die einzige Möglichkeit zu sein. Doch es gibt eine Alternative, die sich lohnen kann: die Umschuldung. Dabei wird für die Restschuld eine Finanzierung mit einer anderen Bank abgeschlossen, verbunden mit der Chance, neu über die Konditionen zu verhandeln und das beste Angebot zu wählen.

Ein Stundenlohn von 4.000 Euro

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, bei einem neuen Anbieter bessere Vertragsbedingungen zu finden als bei der eigenen Hausbank. Zudem wird der Immobilienwert bei einer Umschuldung neu bemessen. In den meisten Fällen ist der Wert gestiegen. Dadurch sinken der Beleihungsauslauf und das Risiko der Bank, was sie mit günstigeren Konditionen und niedrigeren Zinsen belohnt. Welches Sparpotenzial sich hinter einer Umschuldung verbirgt, zeigt der Fall von Familie Seifert. Eine Restschuld von rund 100.000 Euro war bei ihnen noch offen. Bei der neuen Bank liegt der Zins 0,87 Prozentpunkte unter dem der bisherigen Hausbank, zusätzlich übernimmt sie die Gebühren für den Wechsel. Das bedeutet unter dem Strich eine Ersparnis von rund 8.000 Euro. „Der Zeitaufwand für die Seiferts betrug etwa zwei Stunden – macht einen Stundenlohn von fast 4.000 Euro. Zudem ist die Familie ein Jahr früher mit der Finanzierung fertig“, berichtet Gereon Reglinski, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Wesel.

Früher Vogel fängt den Wurm

Immobilienbesitzer sollten die Anschlussfinanzierung nicht auf die lange Bank schieben, so der Experte weiter: „Wer bis zum letzten Tag wartet, der hat nur noch die Möglichkeit, das Hausbank-Angebot anzunehmen, und das ist erfahrungsgemäß nie das günstigste“, sagt Gereon Reglinski. Es gibt zwei Zeitpunkte, zu denen die Umschuldung einer laufenden Baufinanzierung ohne Probleme und vor allem ohne weitere Kosten möglich ist: Wenn die Sollzinsbindung ausläuft oder wenn die Zinsbindung bereits länger als zehn Jahre läuft. Aus der Sicht von Reglinski ist etwa fünfeinhalb Jahre vor Ende der Zinsbindung ein guter Zeitpunkt gekommen, um auf die Anschlussfinanzierung zu schauen, denn: „Ab 66 Monaten im Voraus bieten Banken ein Forward-Darlehen an. Damit lassen sich die aktuell günstigen Zinskonditionen für eine Anschlussfinanzierung sichern, die erst in mehreren Jahren ansteht.“

Ärgerlicher Etikettenschwindel

Verbraucherschutz: Stromkunden werden durch Kennzeichnungen oftmals getäuscht

(djd). Etikettenschwindel ist für Verbraucher ein Ärgernis. Wer heute im Supermarkt einkauft, möchte auf der Verpackung sehen, welche Inhaltsstoffe mit welchen Anteilen das jeweilige Produkt besitzt. Nährwertangaben etwa sind seit 2016 in den Ländern der EU grundsätzlich verpflichtend. Was kaum jemand weiß: Bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher dagegen oftmals in die Irre geführt, der tatsächliche Strommix wird nicht korrekt angegeben. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor.

Viele Versorger ohne aktuelle Stromkennzeichnung

Erstmals wurde die Stromkennzeichnung aller deutschen Energieunternehmen unter die Lupe genommen und der Strommix von knapp 1.200 Anbietern untersucht. Rund 20 Prozent von ihnen kamen ihrer Pflicht nicht nach und hatten keine aktuelle Stromkennzeichnung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, sieben Prozent der Kennzeichnungen waren fehlerhaft. Zudem ist der Strommix für den Kunden häufig nicht leicht auffindbar. Dabei ist die Kennzeichnung der Stromqualität in Deutschland Pflicht – jedes Energieunternehmen muss jeweils bis zum 1. November den Unternehmensstrommix veröffentlichen. „Die Untersuchung zeigt, dass vielen Versorgern die transparente Information über den Strommix nicht sonderlich wichtig ist“, erklärt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft des Ökostromanbieters LichtBlick, der die Studie in Auftrag gab. Die Übersicht findet man unter www.lichtblick.de/strommix.

40 Prozent haben keinen eigenen Ökostrom im Portfolio

Bereits 2018 hatte eine Recherche unter den 50 größten Energieanbietern aufgezeigt, dass die meisten deutlich mehr Kohlestrom beschaffen, als in der gesetzlichen Stromkennzeichnung angegeben wird. „Die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung zeigt nicht den tatsächlich beschafften Strom der Unternehmen“, so Lücking. Grund dafür sei ein aus Verbrauchersicht komplizierter Mechanismus. Deshalb habe man in der Aufstellung den jeweiligen vom Versorger eingekauften Strommix dargestellt. „So wird für den Kunden ersichtlich, wie viel Ökostrom der Versorger tatsächlich bezieht“, erläutert Lücking. Besonders dreist sei der gesetzlich verordnete Etikettenschwindel bei knapp 40 Anbietern in Deutschland: Sie weisen den verpflichtenden Erneuerbaren Energie Anteil (EEG) aus, haben aber gar keinen eigenen Ökostrom in ihrem Portfolio, sondern ausschließlich fossile oder Atomenergie. Auf der anderen Seite seien mittlerweile rund 19 Prozent der gecheckten Unternehmen reine Ökostromanbieter.