Zinsen: Anstieg zum Jahresbeginn Was Bauherren und Immobilienkäufer beachten sollten

München (ots) – Zum Jahreswechsel sind die Zinsen deutlich gestiegen. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen hat sich binnen eines Monats etwa verdoppelt. Während sie am 18. Dezember 2017 noch bei 0,3 Prozent lag, beträgt sie derzeit rund 0,6 Prozent. Der Referenzzinssatz für Interbankengeschäfte im Euro-Raum mit zehnjähriger Bindungsfrist (Euro-Mid-Swap) ist im selben Zeitraum von 0,79 Prozent auf 0,96 Prozent angestiegen. Diese Veränderung an den Zinsmärkten dürfte auch die Tendenz zu steigenden Zinsen bei Baufinanzierungen stärken. Ein Zinsanstieg um nur einen halben Prozentpunkt verteuert Finanzierungen spürbar, erklärt die LBS Bayern.

Bei einer Kreditsumme von 100.000 Euro und einem festen Zinssatz von 1,5 Prozent benötigt man mit einer monatlichen Rate von 500 Euro (Anfangstilgung 4,5 Prozent) gut 19 Jahre, um den Kredit vollständig zurückzuzahlen. In dieser Zeit werden etwas über 15.000 Euro an Zinsen fällig. Steigt der Zinssatz um einen halben Prozentpunkt auf 2 Prozent, kostet dieselbe Finanzierung bei gleicher Monatsrate (Anfangstilgung 4 Prozent) fast 22.000 Euro – also nahezu 7000 Euro mehr. Außerdem dauert es etwa ein Jahr länger, schuldenfrei zu werden. Dies trifft Baufinanzierer dann, wenn die Zinsbindung ihres Darlehens ausläuft und sie – zu einem höheren Zinssatz – eine Anschlussfinanzierung benötigen, die deutlich teurer ist als erwartet.

Deshalb lohnt es für Baufinanzierer, sich gegen steigende Zinsen abzusichern. Wird in die Finanzierung ein Bausparvertrag eingebunden, können die Zinsen bis zur letzten Rate festgeschrieben werden – auch wenn diese erst in 20 oder 25 Jahren fällig ist. Für Haushalte, die ihre Finanzierung bei einem deutlichen Zinsanstieg nicht mehr tragen könnten, ist eine langfristige Zinssicherung sogar von existenzieller Bedeutung.

Pressekontakt:

LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 – 62 23
E-Mail: presse@lbs-bayern.de

Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/55951/3848192

Dauerhaft außer Betrieb Die Grenzen der steuerlichen Absetzbarkeit einer Immobilie

Berlin (ots) – Finanzverwaltung und Finanzgerichte gestehen einem Immobilienbesitzer zu, dass es im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung auch Zeiten der Flaute gibt. Also Zeiten, in denen ein Gebäude nicht vermietet werden kann, obwohl die Absicht dazu besteht. Doch diese Fristen sollte man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht allzu lange ausdehnen, wenn man das Objekt steuerlich absetzen will.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 17/16)

Der Fall: Der Eigentümer einer Wohnung ließ diese über zehn Jahre lang leer stehen. Das hatte durchaus nachvollziehbare Gründe, denn die gesamte Anlage befand sich in einem völlig desolaten und maroden Zustand. Der Betroffene bemühte sich zwar innerhalb der WEG um die Aufnahme gemeinsamer Sanierungsmaßnahmen, doch das scheiterte aus verschiedenen Gründen. Schließlich verweigerte der Fiskus die Anerkennung der geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse. Das ehemals vermietete Objekt sei schlichtweg nicht mehr betriebsbereit und ein Ende dieses Zustandes auch nicht in Sicht.

Das Urteil: Die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen die Revision des Steuerzahlers gegen vorinstanzliche Urteile zurück. Die Entscheidung des Finanzgerichts, von einer fehlenden Absicht der Einkünfteerzielung auszugehen, sei nicht zu beanstanden, hieß es in der Urteilsbegründung. Trotz seiner Bemühungen habe es der Eigentümer im Endeffekt nicht geschafft, das Objekt in einen vermietbaren Zustand zu bringen.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/35604/3858432 

Kaufen schlägt Mieten: die große Immobilien-Analyse in den 79 größten deutschen Städten

Nürnberg (ots) – Immowelt hat die monatliche Belastung von Käufern und Mietern einer 80-bis 120-Quadratmeter-Wohnung in Deutschland verglichen:

Kaufen lohnt sich in vielen Fällen auch mit wenig Eigenkapital: Selbst bei einer 100-Prozent-Finanzierung ist der Erwerb oft eine Option / Je mehr Kapital, desto eindeutiger der Trend: Bei 20 Prozent Eigenkapital haben Käufer in 36 der 79 Städte im Durchschnitt sogar niedrigere monatliche Kosten als Mieter / Selbst bei monatlichen Mehrbelastungen lohnt sich Kaufen häufig: Nach 30 Jahren Tilgungszeitraum locken sicheres und mietfreies Wohnen und oftmals ein deutlicher Wertzuwachs der Immobilien

Monatlich Miete zahlen oder das Geld lieber in die eigenen vier Wände investieren? Viele Mieter wollen eigentlich kaufen, glauben aber, dass sie sich aufgrund der hohen Preise keine Immobilie leisten können. Eine Fehleinschätzung, wie eine aktuelle Analyse von immowelt.de zeigt. Denn der Kauf einer Wohnung in familientauglicher Größe lohnt sich überraschend oft und das in vielen Fällen auch mit geringem Eigenkapital. Wichtigstes Ergebnis:

Wer lediglich die Kaufnebenkosten aus eigener Tasche stemmen kann, zahlt in der Mehrzahl der untersuchten Städte monatlich nur etwas mehr als ein Mieter – besitzt nach 30 Jahren dafür aber eine abbezahlte Wohnung. In Gelsenkirchen, Wuppertal und Magdeburg spart der Käufer im Durchschnitt monatlich sogar.

Für die Analyse von immowelt.de wurden die monatliche Belastung der Käufer für Zins- und Tilgungskosten, Kaufnebenkosten sowie monatliche Rücklagen den Mietzahlungen gegenübergestellt. Diese Beträge für eine Familienwohnung mit 80 bis 120 Quadratmetern beziehen sich auf einen Tilgungszeitraum von 30 Jahren. Außerdem wurde der zu erwartende Wertzuwachs im Vergleichszeitraum ermittelt.

Kauf auch bei geringem Eigenkapital eine echte Option

Wer eine 100-Prozent-Finanzierung benötigt, profitiert in vielen Fällen vom Kauf einer Familienwohnung. Neben den bereits erwähnten Städten Gelsenkirchen, Wuppertal und Magdeburg, in denen Käufer durchschnittlich im Monat sogar Geld sparen, liegt die monatliche Mehrbelastung in 41 Städten bei unter 200 Euro und ein Kauf ist damit eine echte Option. Hierzu gehören Heidelberg, Düsseldorf, Köln, Karlsruhe und Dresden. Falls diese Mehrausgaben für eine Familie zu stemmen sind, bietet sich hier in vielen Fällen der Kauf an, da Käufer nach 30 Jahren sicher und mietfrei in ihrer abbezahlten Immobilie leben. Sollten sie sich eines Tages doch zum Verkauf entschließen, hat die Wohnung in den meisten Städten mit großer Wahrscheinlichkeit auch deutlich an Wert gewonnen. In Köln etwa betragen die Mehrkosten für Käufer einer familientauglichen Wohnung im Wert von gut 290.000 Euro im Schnitt zwar 175 Euro pro Monat. Doch nach 30 Jahren ist der Besitzer schuldenfrei und Wohnungseigentümer.

80-Prozent-Finanzierung: In 36 Städten zahlen Käufer monatlich weniger

Je mehr eigenes Vermögen der Käufer mit einbringt, desto lohnenswerter wird der Immobilienerwerb. In 36 der 79 untersuchten Städte zahlen Käufer mit 20 Prozent Eigenkapital monatlich sogar weniger als Mieter. Das gilt selbst für florierende Städte wie Köln, Stuttgart oder Augsburg. In Berlin muss ein Käufer bei einer 80-Prozent-Finanzierung im Monat durchschnittlich 107 Euro mehr aufbringen als ein Mieter und sollte zudem über gut 72.000 Euro Eigenkapital verfügen. Falls sich diese Kosten aber aufbringen lassen, ist es eine durchaus lukrative Option: Bis 2047 ist die Wohnung abbezahlt und der Besitzer wohnt mietfrei.

Nur in 5 Städten ist die monatliche Mehrbelastung für Käufer hoch

Bei einer 80-Prozent-Finanzierung ergab die Analyse lediglich 5 Städte, in denen die durchschnittlichen monatlichen Mehrkosten für Käufer die 200-Euro-Schwelle knacken: Das sind München, Rostock, Oldenburg, Erlangen und Freiburg. In diesen Städten muss nicht generell vom Kauf abgeraten werden. Käufer sollten sich hier bei ihrer Entscheidung aber sehr sicher sein und über möglichst viel Eigenkapital verfügen. In München betragen 20 Prozent des Kaufpreises von rund 640.000 Euro beispielsweise knapp 130.000 Euro. Wer über dieses Vermögen verfügt und bereit ist monatlich 220 Euro mehr zu zahlen als ein Mieter, besitzt nach 30 Jahren dafür aber auch eine Immobilie im Wert von nahezu einer Million Euro – und kann dauerhaft und sicher auf einem der angespanntesten Immobilienmärkte Deutschlands in einer Wohnung mit komfortabler Größe wohnen.

Berechnungsgrundlage

Datenbasis für die Berechnung der Kauf- und Mietpreise in den 79 größten deutschen Städten waren 163.300 Immobilien, die im Jahr 2017 auf immowelt.de inseriert wurden. Dabei wurden ausschließlich die Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Die Preise sind jeweils Angebots-, keine Abschlusspreise. Die Preise geben den Median, also den mittleren Wert der Angebotspreise der Immobilien, wieder. Die Mietpreise sind Nettokaltmieten bei Neuvermietung.

Ausführliche Informationen zu allen 79 Städten sowie Karten, Tabellen und die Analysemethode finden Sie hier auf unserer Sonderseite: http://ots.de/jEhe3

Grafiken und Tabellen stehen außerdem hier zum Download bereit: http://ots.de/i0vRI

Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.de finden Sie in unserem Pressebereich unter http://presse.immowelt.de/pressemitteilungen.html

Methodik

Die durchschnittliche monatliche Belastung für Käufer beinhaltet die Kosten für Zins- und Tilgungszahlungen, Rücklagen für Instandhaltungen sowie die bundeslandspezifischen Kaufnebenkosten umgelegt auf 30 Jahre. Die Entwicklung der Mietpreise orientiert sich an Daten des statistischen Bundesamtes. Diese ergeben eine durchschnittliche jährliche Steigerung der Mietpreise um 1 Prozent seit 1995 in Deutschland. Da sich der Wohnungsmarkt regional jedoch unterschiedlich entwickelt, wurde auf der Basis von sozio-ökonomischen Faktoren die jährliche Mietpreisentwicklung bei 0,5 Prozent (unterdurchschnittliche Entwicklung),1,0 Prozent (durchschnittliche Entwicklung) und 1,5 Prozent (überdurchschnittliche Entwicklung) pro Jahr angesetzt. Analog dazu wurde auch die Wertentwicklung der Immobilien angenommen. Die Annuitätenrate wurde bei der 80-Prozent- sowie der 100-Prozent-Finanzierung jeweils auf 30 Jahre berechnet. Dabei wurde für beide Finanzierungsarten aktuell marktübliche Zinssätze angenommen (100-Prozent-Finanzierung: 2,2 Prozent, 80-Prozent-Finanzierung: 1,9 Prozent). Bei der 100-Prozent-Finanzierung bezahlt der Käufer die Kaufnebenkosten mit eigenen Mitteln und nimmt einen Kredit über 100 Prozent der Kaufsumme auf. Bei der 80-Prozent-Finanzierung werden mit dem Eigenkapital neben den Kaufnebenkosten auch 20 Prozent der Kaufsumme beglichen.

Über immowelt.de:

Das Immobilienportal www.immowelt.de ist einer der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien. Gemeinsam mit immonet.de verzeichnet das Immobilienportal eine Reichweite von monatlich 47 Millionen Visits*. Immowelt.de ist ein Portal der Immowelt Group, die mit bauen.de, umzugsauktion.de und ferienwohnung.com weitere reichweitenstarke Portale betreibt. Zweites Hauptgeschäftsfeld ist die Entwicklung von Softwarelösungen für die Immobilienbranche.

* Google Analytics; Stand: Januar 2017

Pressekontakt:

Immowelt AG
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg

Barbara Schmid
+49 (0)911/520 25-808
presse@immowelt.de

Jan-Carl Mehles
+49 (0)911/520 25-808
presse@immowelt.de

www.twitter.com/immowelt
www.facebook.com/immowelt

Original-Content von: Immowelt AG, übermittelt durch news aktuell

JLL: In kleineren Oberzentren sinken die Einzelhandel-Spitzenmieten

Frankfurt (ots) – Die Trendwende bei den Mieten im Einzelhandel hat sich im Jahr 2017 fortgesetzt: Während die Metropolen der Big 10 im Schnitt 1 Prozent nachgaben, war es auf der Ebene aller 185 betrachteten Einzelhandelsmärkte in Deutschland ein Rückgang der Spitzenmiete von durchschnittlich 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, berichtet das Immobilien-Beratungsunternehmen JLL. Die größten Rückgänge waren insbesondere in kleineren Oberzentren im Umfeld anderer einzelhandelsstarker Märkte zu beobachten. Dagegen erzielten Städten mit hoher lokaler Einzelhandelsrelevanz die größten Zuwächse.

Dirk Wichner, Head of Retail Leasing JLL Germany: „Einzelhandelsmieten stehen immer in direktem Zusammenhang mit Umsätzen, die auf den jeweiligen Flächen erzielt werden. Insbesondere der Online-Handel entzieht dem klassischen Einzelhandel Umsätze. Der Druck auf die Margen der Einzelhändler ist nun bei den Spitzenmieten angekommen. Die Unternehmen versuchen allerdings nicht nur die Miethöhe pro Quadratmeter abzusenken, sondern insbesondere durch kleinere und effizientere Läden die Gesamtmietbelastung zu verringern.“

Helge Scheunemann, Head of Research JLL Germany: „Seit mehr als 20 Jahren haben wir nicht nur die Spitzenmiete in den größten Metropolen Deutschlands im Blick, sondern ebenso von insgesamt 185 Städten. Das ist für Eigentümer wie Mieter von Bedeutung, denn gerade im Einzelhandel gibt es starke Wechselwirkungen zwischen Metropolen und benachbarten kleinen und mittleren Einkaufsstädten.“

Betrachtet man die Big 10 näher, ergeben sich auch hier deutliche Unterschiede: Köln ist der einzige Standort unter den Big 10, der im betrachteten Zeitraum einen leichten Anstieg der Spitzenmiete um 5 Euro verzeichnete. Während in sieben Märkten das Spitzenmietniveau unverändert blieb, gab es in Hannover einen Rückgang um 10 Euro und in Berlin gar um 20 Euro. Für die erste Jahreshälfte 2018 geht JLL mit Ausnahme eines leichten Rückgangs in Hannover von stabilen Spitzenwerten den Top-Metropolen aus, so dass aus den Abwärtsbewegungen einzelner Märkte noch kein genereller Trend für die Big 10 abzulesen ist.

Auch beim Flächenumsatz hat der Vermietungsmarkt mit rückläufigen Zahlen zu kämpfen. Mit einem Gesamtergebnis von 448.200 m² bei 1.055 Mietvertragsabschlüssen ergibt sich ein Rückgang von 7 Prozent beim Flächenvolumen gegenüber 2016. Die Anzahl der Abschlüsse ging um 2 Prozent zurück. Im Gegensatz zu anderen Assetklassen blieb auf dem Einzelhandelsvermietungsmarkt die Jahresendrallye aus. Mit 103.500 m² blieb das Schlussquartal nur rund 5.000 m² über dem schwächsten Quartal des Jahres. Den 5-Jahres-Schnitt von 531.000 m² hat das Gesamtjahr 2017 somit deutlich verfehlt und verzeichnete den dritten Rückgang in Folge.

Der Anteil der Big 10 am Gesamtvermietungsumsatz sank auf 28 Prozent. „Einer der Gründe ist, dass in den Metropolen vor allem kleine und mittlere Flächen mit weniger als 1.000 m² vermietet wurden. Nur noch 29 Prozent und damit nicht mal ein Drittel der Anmietungen entfiel in den Big 10 auf das Segment größer als 1.000 m²“, erklärt Dirk Wichner. Deutschlandweit steuerte diese Größenklasse hingegen genau die Hälfte des Umsatzes bei. Gerade in den Großstädten geht es also überproportional kleinteilig zu.

Düsseldorf (16.900 m²) und München (15.600 m²) sowie auf einem anderen Niveau Leipzig (8.100 m²) und Hannover (2.900 m²) konnten als einzige Metropolen ihr Vorjahresergebnis steigern – damit lag Düsseldorf als einzige Metropole knapp über dem eigenen 5-Jahresschnitt. Die anderen sechs Großstädte verloren derweil. Dazu zählt auch das nach absolutem Flächenumsatz führende Berlin mit 24.100 m² und einem Rückgang von minus 31 Prozent zum Vorjahr. Der 5-Jahresschnitt liegt mit rund 50.000 m² bei mehr als dem Doppelten des aktuellen Jahresumsatzes.

Im Branchenvergleich hat die Textilsparte mit 290 zwar die meisten Abschlüsse beigesteuert, allerdings ging der Anteil der neuvermieteten Flächen auf 28 Prozent zurück – vor einigen Jahren hatte konnten hier Anteile von bis zu 40 Prozent erreicht werden. Die Branche versucht, mit neuen Konzepten gegenzusteuern. So kamen mit der jungen H&M-Marke Arket und dem japanischen Modedesigner Miniso neue Akteure auf den Markt.

Die Gastronomie schaffte diesmal knapp nicht, die Marke von 20 Prozent zu erreichen, während der Bereich Gesundheit/Beauty erneut zulegte und nun auf 16 Prozent kommt. Dirk Wichner nennt die Gründe für dieses Wachstum: „Allein 23 Großvermietungen mit mehr als 1.000 m² verzeichnet diese Branche 2017. Neben den Drogeriemarktketten Müller und Rossmann interessierten sich vor allem Fitness-Ketten für diese Flächenkategorie.“

Auch für das kommende Jahr rechnet Dirk Wichner mit weiten Umbrüchen bei Händlern und im Anmietungsverhalten: „Für 2018 steht der Einzelhandel vor weiteren Herausforderungen. Die Textilhändler, die bereits seit einiger Zeit den massiven Druck des Onlinehandels durch Zalando, Amazon & Co. zu spüren bekommen, zeigen, dass das klassische Geschäftsmodell überdacht werden muss.“ Mehr denn je rückt Multichannel in den Fokus. Viele kleinere Händler müssen sich hier etwas einfallen lassen, um weiterhin mithalten zu können.

Pressekontakt:

Peter Lausmann, Senior PR Manager JLL, Tel. 069 2003 1366, 
peter.lausmann@eu.jll.com

Original-Content von: Jones Lang LaSalle SE (JLL), übermittelt durch news aktuell

Quelle: https://www.presseportal.de/pm/62984/3852043 

Reden ist ratsam

Mieter sollte Einladung zum Krisengespräch nicht einfach schwänzen

Berlin (ots) – Wenn es in einem Mietshaus zu Streitereien kommt, dann wird von Verwaltung oder Eigentümern manchmal ein Schlichtungsgespräch arrangiert. Das sollte man als Betroffener nicht einfach schwänzen, sonst riskiert man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die ordentliche Kündigung.

(Amtsgericht Augsburg, Aktenzeichen 25 C 974/16)

Der Fall: Mehrere Parteien in einem Mietshaus warfen sich gegenseitig vor, ständig Lärm zu verursachen. Daraufhin entschloss sich die Vermieterin, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Doch einer der Nachbarn, gegen den sich die Vorwürfe richteten, verweigerte die Teilnahme. Als Konsequenz wurde ihm die ordentliche Kündigung ausgesprochen und schließlich die Räumung beantragt. Die Begründung: Sein Verhalten stelle eine nicht unerhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten dar.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht vertrat die Rechtsmeinung der Vermieterin. Wer sich in einer solch verfahrenen Situation ohne nachvollziehbare Gründe der Aussprache und damit dem Austausch der Argumente verweigere, der verdeutliche dadurch, dass er kein Interesse an einer Entspannung habe. „Abgerundet“ werde das unangemessene Verhalten dieses Mieters durch seine Weigerung, sich an der Hausordnung zu beteiligen, und durch eine unpünktliche Mietzahlung.

Quelle https://www.presseportal.de/pm/35604/3805316