Pflicht zur Sanierung: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. Januar 2024 in Kraft ist, rücken energetische Mindeststandards stärker in den Fokus – insbesondere bei älteren Wohngebäuden. Viele Eigentümer fragen sich: Bin ich jetzt verpflichtet, mein Haus zu sanieren? Und wenn ja – was genau ist zu tun?

Grundsätzlich gilt: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus erbt oder kauft und es selbst nutzt, hat nach dem GEG zwei Jahre Zeit, um bestimmte energetische Standards umzusetzen. Das betrifft insbesondere die Dämmung oberster Geschossdecken und den Austausch veralteter Heiztechnik. Dabei gilt die Pflicht nur für Gebäude, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden und seither keine umfassende energetische Sanierung erhalten haben.

Neben der Dämmung stehen auch Heizungsanlagen im Fokus: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen – mit wenigen Ausnahmen – ausgetauscht werden. Das betrifft insbesondere sogenannte Konstanttemperaturkessel. Für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel gelten großzügigere Regelungen.

Wichtig ist: Die Sanierungspflicht greift nur bei Eigentümerwechsel. Wer bereits lange in seiner Immobilie lebt, ist aktuell nicht unmittelbar betroffen – es sei denn, umfangreiche Umbauten oder Nutzungsänderungen stehen an. In diesen Fällen kann ebenfalls eine Nachrüstpflicht entstehen.

Bei all dem ist zu beachten: Auch wenn der Gesetzgeber nun klare Vorgaben macht, gibt es Spielräume. Denkmalgeschützte Gebäude oder wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit können Ausnahmen rechtfertigen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Einschätzung der individuellen Situation durch Fachleute.

Mein Fazit: Eigentümer sollten nicht in Panik verfallen – aber rechtzeitig handeln. Wer seine Immobilie verkaufen will oder plant, sie weiterzugeben, sollte die Anforderungen genau kennen. Gern unterstütze ich Sie bei der Einordnung Ihrer Immobilie und zeige auf, was jetzt konkret zu tun ist – und was nicht.

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