Fachwerkhäuser unter Denkmalschutz

fwh soestEigennutzer und Kapitalanleger profitieren von enormen Steuervorteilen.

Fachwerkhäuser unter Denkmalschutz sind nicht nur optisch und historisch eine Besonderheit, sondern auch aufgrund der Berücksichtigung von Steuervorteilen.

Bei keiner anderen Anlageform in Immobilien stehen Eigennutzern und Vermietern so hohe Steuervorteile zu. Kapitalanleger können die Sanierungskosten für ihre Denkmalschutz-Immobilie innerhalb von zwölf Jahren vollständig steuerlich geltend machen. Wird der Erwerb über ein Darlehen finanziert, können zusätzlich die Schuldzinsen steuerlich geltend gemacht werden. Eigennutzern schreiben jährlich jeweils neun Prozent des Sanierungsanteils, also insgesamt 90 Prozent des Investitionsaufwands ab.

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Ihr Ansprechpartner

Herr Ulrich Kaminski
E-Mail an Ulrich Kaminski
Tel: +49 711 31940038
Mobil: +49 172 7112711

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