Mietrecht: WEG Beschlüsse gelten nicht zwangsläufig auch für den Mieter

Mietrecht ist mieterfreundliches Recht, in den meisten Fällen ist das auch in Ordnung.

Viele Vereinbarungen sind unwirksam, wenn diese einseitig nur zulasten des Mieters vereinbart werden.

Genausowenig ist es möglich, im Mietvertrag zu vereinbaren, dass Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft automatisch für den Mieter ebenfalls verbindlich sind.

Eine derartige Klausel ist eindeutig unwirksam.

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