Ich schütze Sie vor der Flexibilitätsfalle im Einzelhandel

Grundsätzlich schützt das restriktive deutsche Baurecht Sie, als Eigentümer. Die Ausweisung von Konkurrenzstandorten in der Nähe von bestehenden Einzelhandelsstandorten oder Fachmarktzentren wird dadurch eher unwahrscheinlich.

Aber: das bestehende Baurecht erschwert auch die Anpassung bestehender Flächen an aktuelle Anforderungen und die notwendige Neuentwicklung nahe liegender freier Grundstücke. Die Bebauungspläne für Einzelhandelsimmobilien bestimmen statisch zum Zeitpunkt der Festsetzung zum Beispiel Flächengröße, Anzahl der Parkplätze und oft auch Sortimentsbegrenzungen auf bestimmte Warengruppen.

Probleme treten immer dann auf, wenn einer älteren Immobilie ein Bebauungsplan zugrundeliegt, der den aktuellen Marktentwicklungen nicht mehr entspricht. Eine 5.000 m² große unrentable Baumarktimmobilie kann nicht ohne weiteres zu einem 10.000 m² großen Elektronikfachmarkt revitalisiert werden.

Das Problem hat eine wichtige Bedeutung im Hinblick auf die Revitalisierung von vielen Einzelhandelsimmobilien insbesondere älteren Fachmarktzentren, da gerade dort eine Revitalisierung nur mit einer Neupositionierung inklusive Vergrößerung und Sortimentsanpassung möglich ist. Das bestehende statische Baurecht ist deshalb ein zweischneidiges Schwert.

Bei zahlreichen Entwicklungsprozessen von Bestandsimmobilien und Grundstücksneuentwicklungen ist es meine Aufgabe in der Projektentwicklung Chancen zu erkennen und vermeidbare Risiken auszuschließen. Sowohl die von mir betreuten Revitalisierungsmaßnahmen insbesondere aber die Neubaurealisierungen, haben mich zu einem kompetenten Begleiter Ihrer Projektentwicklung gemacht.

Egal ob Sie Grundstückverkäufer, Kommune, Mieter, Investor oder Kapitalanleger sind – Diese „Bausteine des Erfolgs“ biete ich Ihnen als Dienstleistung an, modular oder als Rundumservice, etwa im Rahmen von exklusiven Berater-/Gesamtplanungsverträgen – von der Analyse über die Erstellung von Umsetzungskonzepten mit Varianten bis zur optimalen Lösung: der Vermietung, dem Verkauf, der Revitalisierung oder dem Neubau.

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