Die so genannte Berliner Räumung wird im Gesetz verankert. Dadurch kann der Räumungsauftrag auf die Inbesitznahme der Wohnung beschränkt werden, der Vermieter nimmt die Sachen des Mieters somit als Pfand.
Weitere Erleichterung bietet die Möglichkeit, dem Mieter fristlos zu kündigen, wenn er mit Zahlung der Mietkaution in Verzug ist.