wenn Schimmelbildung in einer Wohnung auftritt, ist das häufig Thema für einen Streit zwischen Mieter und Vermieter. Der Grund für die Feuchtigkeit in der Wohnung kann ein Mangel an der Mietsache sein, oft ist es aber ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters. Wie auch immer bedeutet aber nicht schon eine kleine Schimmelstelle einen berechtigten Grund für den Mieter zur erheblichen Mietminderung und insbesondere nicht zur fristlosen Kündigung. Dafür muss es sich schon um eine erhebliche Schimmelbildung und eine attestierte Gesundheitsgefährdung handeln.
Gerade an dieser ärztlichen Bescheinigung fehlt es meistens, denn der Zustand der Wohnung darf nicht nur subjektiv für den Mieter empfindlich sein sondern er muss nachweislich für jedermann gesundheitsgefährlich sein – erst dann sind erhebliche Mietminderungen und insbesondere fristlose Kündigungen möglich.