Wenn der Investor kündigt / Urteil des BGH zum Eigenbedarf von Personengesellschaften

Berlin (ots) – Auch die Gesellschafter einer Investorengemeinschaft können mit dem Hinweis auf Eigenbedarf ein Mietverhältnis kündigen. Mit diesem Urteil wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, nachdem es in untergeordneten Instanzen Zweifel daran gegeben …

Die Meldung finden Sie im Internet unter: http://presseportal.de/pm/35604/3725378

 

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