Mietrechtsreform tritt am 1. Mai in Kraft

Nach langem Ringen wird die Mietrechtsreform am 1. Mai in Kraft treten. Der „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“ getaufte Reformtext wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Geregelt ist in dem Änderungsgesetz im Wesentlichen, dass Mieter innerhalb der ersten drei Monate einer energetischen Modernisierung die Miete nicht mindern dürfen, wenn die Sanierungsmaßnahme für sie eine Kosteneinsparung bedeutet. Vermietern soll zudem das Vorgehen gegen säumige Mietzahler erleichtert werden: Künftig können sie dem Mieter fristlos kündigen, wenn er mit der Zahlung seiner Mietkaution in Verzug geraten ist. Auch sind künftig Wohnungsräumungen auf Grundlage einer einstweiligen Verfügung möglich.

Quelle: Newsletter der IZ ImmobilienZeitung

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