Kindererziehungsjahre = bessere Rente

Für Kinder, die derzeit zur Welt kommen, werden bei der gesetzlichen Rente drei Jahre als Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Bei Geburten vor 1992 war es nur ein Jahr. Bei mehreren Kindern werden die Zeiten addiert. Wer also seit 1992 drei Kinder auf die Welt gebracht hat, bekommt neun Kindererziehungsjahre bei der Rente anerkannt.

Ein Jahr Kindererziehung bringt rund einen Entgeltpunkt bei der späteren Rente. Der erziehende Elternteil wird so gestellt, als ob er in dem betreffenden Jahr den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt hätte.

Aber: Automatisch passiert gar nichts!

Die Eltern müssen unter Vorlage der Geburtsurkunde beantragen, dass die Kindererziehung auf ihrem Rentenkonto gut geschrieben wird. Denn die Zeiten werden nicht automatisch registriert.

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