Freiraum mit Grenzen

Auch Wohnungseigentümer haben Pflichten und sind an Regeln gebunden

(djd/pt). In Eigentum investieren, statt dem Vermieter monatlich Geld zu überweisen, und Freiheit bei der Gestaltung des eigenen Lebensumfelds: Zwei Gründe, die für künftige Immobilienkäufer wichtig sind. Ganz frei von Verpflichtungen sind aber auch Haus- und Wohnungseigentümer nicht. Ein Hausbesitzer kann etwa anteilig zur Kasse gebeten werden, wenn die Gemeinde die Straße vor seinem Haus erneuert. Und bei Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern gibt es eine Reihe weiterer Verpflichtungen.

Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft

Der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) zufolge erwirbt man mit dem Kauf einer Wohnung nicht nur das Alleineigentum an den Räumen, juristisch „Sondereigentum“ genannt. Man werde zwingend auch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, die mit Rechten, aber auch vielen Pflichten verbunden sei. Gesetzliche Regelungen dazu enthält das Wohnungseigentumsgesetz. Die Details in der Ausführung sind aber vielfach nicht festgelegt. Auf drei Punkte, so der BSB, sollten Erwerber hier besonders achten: Auf die sogenannte Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Beschlusssammlung. Unter www.bsb-ev.de steht ein Ratgeberblatt „Augen auf beim Wohnungskauf“ mit allen wichtigen Informationen für künftige Eigentumswohnungsbesitzer zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Regelungen vor dem Kauf genau prüfen

Aus der Teilungserklärung beispielsweise geht hervor, welche Räume inklusive Abstellflächen im Sondereigentum des Käufers sind und welche Flächen sich im Gemeinschaftseigentum befinden, dazu zählen etwa Treppenhäuser oder Grünflächen. In der Gemeinschaftsordnung finden sich Regelungen zur Kostenverteilung oder zu Stimmrechten, zur Tierhaltung oder zum Musizieren. Da Änderungen nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich sind, sollte man vor Vertragsunterzeichnung genau prüfen, ob es Regeln gibt, die gegen den Erwerb sprechen.

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