In zahlreichen Medien wird derzeit fälschlicherweise berichtet, dass die beabsichtigte Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg von 3,5 auf 5 Prozent bereits zum 1.Oktober 2011 erfolgen solle. Dem ist nicht so.
Nach dem aktuellen Sachstand soll das erst jetzt in den Landtag eingebrachte Gesetz über die Erhöhung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer durch den Landtag von Baden-Württemberg in dessen Plenarsitzung am 26. Oktober 2011 beschlossen werden.
Das Gesetz muss dann noch verkündet werden und soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Dies wird voraussichtlich Anfang November der Fall sein. Der erhöhte Grunderwerbsteuersatz von 5 Prozent wäre dann auf alle nach Gesetzesverkündung grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgänge anzuwenden.