Dürfen Banken bei einem gekündigten Immobilienkredit mehrfach kassieren?

Angenommen, ein Immobilienkredit platzt: Was darf die Bank dann alles in Rechnung stellen?

Bei der Abrechnung geplatzter Immobilienkredite langen die Banken ordentlich zu: Nicht nur ausstehende Raten und Restschuld schlagen zu Buche, sondern stets auch eine Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen. Es geht in fast jedem Fall um Tausende von Euro. Ob das rechtens ist, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Allerdings stehen die Chancen für Kläger gut, letztlich zu gewinnen.

Das zeigt eine Klage von Kreditnehmern gegen die Frankfurter Hypothekenbank AG, vormals Eurohypo AG. Zwar gaben das Landgericht und dann das Oberlandesgericht Frankfurt dem Geldhaus recht (Az. XI ZR 512/11). Doch in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) machte der vorsitzende Richter kürzlich klar: Nach Kündigung des Darlehensvertrages stehen dem Kreditinstitut zusätzlich zu Zahlungsrückstand und Restschuld nur noch Verzugszinsen zu, die derzeit 2,37 Prozent betragen würden. Mehr sei angesichts der Regeln über Verbraucherdarlehen nicht drin. Nach der mündlichen Verhandlung ging es ganz schnell: Die Bank erkannte den Anspruch der Kläger auf Erstattung von – inklusive Zinsen – rund 17.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an. So verhinderte sie ein Grundsatzurteil des BGH, wie die Zeitschrift „Finanztest“ berichtet.

Offensichtliches Kalkül hinter dem plötzlichen Einlenken der Bank: Die Niederlage sollte ein Einzelfall bleiben und kein weiteres Aufsehen erregen. Bereits im Jahr 2000 hatte das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem vergleichbaren Fall gegen eine Bank entschieden. Diese hatte daraufhin ebenfalls darauf verzichtet, ein Urteil des BGH zu erwirken. Allerdings gelten Äußerungen in der mündlichen Verhandlung als Hinweis für die Vorinstanzen. So dürfen sich die Chancen für Betroffene nun verbessert haben.
Quelle: Euro am Sonntag

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