Seit drei Jahren ist der Erwerb von Wohneigentum mit Riester-Förderung möglich.
Meine Kritik: Wohn-Riester-Eigentümer sind nicht in jedem Fall frei in der Verwendung ihrer Immobilie. Bei Verkauf, Vermietung oder Schenkung können Strafsteuer anfallen, wenn der Eigentümer nicht ein neues Objekt oder einen neuen Riester-Vertrag erwirbt. Problematisch ist auch, wenn der Besitzer vor dem 85. Lebensjahr verstirbt. Dann müssen die Erben ggf. offene Steuerforderungen unverzüglich begleichen.
Mein Tipp: Sparen ist definitiv ein Muss für Jeden. Zustätzliche staatliche Förderung „mitnehmen“ – sehr gerne. Aber bei Immobilien, als wichtiger Baustein für eine „gesunde“ Altersvorsorge, sollte die Priorität auf einem langfristig stabilen Finanzierungsfundament liegen und nicht auf dem i-Tüpfelchen irgendeiner Förderung.
Viele der Wohn-Riester-Angebote sind nicht wirklich günstig. Viele Riester-Darlehen sind sogar teurer als Kredite ohne Förderung. Das bedeutet keineswegs, dass Sie ganz die Hände davon lassen sollten. Aber schauen Sie genau hin, an welchen Anbieter Sie sich binden. Der Effektivzins des Riester-Darlehens sollte nun wirklich nicht über dem eines ungeförderten Darlehens liegen, richtig?